Hygiene-Tipps für den Alltag.

Informationen, Materialien,
Bücher und Arbeitsblätter.

Fragen und Antworten.

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Bettwäsche in der Kindertagesstätte richtig aufbereiten

Zur Reinigung unserer Decken- und Kissenbezüge verwenden wir speziellen flüssigen antibakteriell wirksamen Hygiene-Wäschespüler. Ist diese Vorgehensweise für eine Kindertagesstätte aus hygienischer Sicht ausreichend?

Um eine definierte oder gezielte, routinemäßige Desinfektion bei der Wäscheaufbereitung zu erreichen, gibt es Verfahren, die in der Liste des VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) aufgeführt sind. Bei der Anwendung der Verfahren muss hinsichtlich der Wirksamkeit sichergestellt sein, dass die relevanten Parameter (insbesondere Temperatur, Temperatur-Haltezeit, Wirkstoffkonzentration und das Flottenverhältnis) eingehalten werden.

Wenn eine desinfizierende Wäscheaufbereitung nicht notwendig ist, ist die Anwendung von Verfahren ab 60 °C unter Verwendung eines pulverförmigen Vollwaschmittels in der Regel ausreichend.

Die Notwendigkeit des Einsatzes von Hygienespülern ist bisher nicht belegt. Wenn eine desinfizierende Aufbereitung gewünscht wird oder durchgeführt werden muss, kann diese nicht durch die Verwendung von Hygienespülern erreicht werden.

Literaturhinweis
Beispielsweise der Hygieneleitfaden für Kindertagesstätten, Baden-Württemberg, enthält weitere Erläuterungen, in welchen Fällen eine desinfizierende Aufbereitung der Bettwäsche in Kitas notwendig ist und wie häufig sie gewaschen werden soll (Kapitel 2.5). Zum Download des Leitfadens.

Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchen-Gladbach
Zuletzt aktualisiert: März 2019

Desinfektion von Bällebädern

Anlassbezogen und generell sind wir als infektionshygienische Überwachungsbehörde für Kindergemeinschaftseinrichtungen mit der Frage der Desinfektion von Spielzeug, hier insbesondere von Bällebädern, konfrontiert. Der aktuelle Kontext war ein Norovirusausbruch, denkbar wären beispielsweise auch Rota- oder Adenoviren, die zu entsprechenden Krankheitsausbrüchen führen können. Nach unserer Recherche wird in der Einrichtung von einem Dienstleister mittels des Reinigungsgeräts "Ballreinigungssystem Typ BBW-2000" eine Reinigung und so deklarierte Desinfektion der Bälle durchgeführt. Als Desinfektionsmittel wird SUMA TOX D4 verwendet. Dies sei nach holländischem Recht als Desinfektionsmittel zugelassen.
In der Gebrauchsanweisung des Geräts gehen die Begriffe "Reinigung" und "Desinfektion" durcheinander. Das Mittel SUMA TOX D4 wird vom Gerätehersteller als Desinfektionsmittel angegeben. Das Sicherheitsdatenblatt des Mittels verweist auf holländisches Recht. Die Konzentration oder Einwirkzeit wird ebenso wenig angegeben, wie die Frage, wie das Gerät selbst aufzubereiten ist, um eine Verbreitung von Krankheitserregern zu verhüten.

Ich bitte Sie um Ihre Beurteilung der Situation und Antwort auf die Frage, wie Bällebäder in Kindergemeinschaftseinrichtungen sachgerecht zu desinfizieren sind.

Wie der Fragesteller zutreffend darstellt, beinhaltet der Einsatz von Bällebädern in Kindergemeinschaftseinrichtungen (wie anderes Spielzeug auch) das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, betrifft dies virale Erreger von übertragbaren Erkrankungen des Gastrointestinal- und des Respirationstrakts. Erforderlich ist daher ein Verfahren, das die Inaktivierung von Viren beinhaltet.  Das Verfahren muss demnach mindestens das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid PLUS“  abdecken. Verfahrenstechnisch stellen die komplette Benetzung der Bälle und die Entfernung von Rückständen des Desinfektionsmittels (ebenso wie des Reinigungsmittels)  ein Problem dar. Zudem ist zu bedenken, dass die Desinfektion von Personen ohne eine spezielle Ausbildung vorgenommen wird. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf den Personenschutz (Persönliche Schutzausrüstung beim Kontakt mit Desinfektionslösung) zu richten.
Die genannten Voraussetzungen werden von dem Ballreinigungssystem Typ BBW-2000 nicht erfüllt. Die Lektüre der Gebrauchsanweisung für die Ballreinigungsmaschine lässt erhebliche Zweifel an der Effektivität und Sicherheit des Verfahrens zu. Das empfohlene Desinfektions- (und Reinigungs-)mittel Suma Tox D4 verfügt nicht über eine VAH-Zertifizierung. Um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern, soll aber auf ein Produkt zurückgegriffen werden, dessen Wirksamkeit entsprechend nationalen oder europäischen Vorgaben (Prüfnormen) erfolgreich geprüft wurde.

Grundsätzlich sind mehrere Möglichkeiten denkbar:

1. Wischdesinfektion
2. Eintauchdesinfektion, beides unter Verwendung eines Flächendesinfektionsmittels
3. Maschinelle Desinfektion in einem geschlossenen System

Zu 1.: Bei der Wischdesinfektion ist es schwierig, die komplette Benetzung der Bälle zu gewährleisten. Alkoholische Desinfektionsmittel scheiden aus Gründen der Arbeitssicherheit aus. Bei Anwendung wässriger Lösungen ist die Entfernung von Desinfektionsmittelrückständen notwendig, was noch einmal den gleichen Arbeitsaufwand bedeutet.
Zu 2.: Um ein manuelles Wenden der Bälle in einer mit Desinfektionslösung gefüllten Wanne zu vermeiden, müssen die Bälle mit Hilfe eines Netzes, das an einem Metallrahmen befestigt ist, unter der Flüssigkeitsoberfläche gehalten werden; der Vorgang muss für die Nachspülphase wiederholt werden. Die unter Umständen große Oberfläche der Desinfektionslösung stellt wiederum ein zusätzliches Problem für die Arbeitssicherheit dar.
Zu 3.: Zur maschinellen Desinfektion eignen sich möglicherweise desinfizierende Waschverfahren. Falls die Bälle soweit temperaturbeständig sind bei 60 °C, ansonsten bei 40 °C mit einem bei diesen Temperaturen geprüften Wäschedesinfektionsmittel (VAH-Liste). Für größere Volumina an Waschgut (Bällen) können diskontinuierlich arbeitende, gewerbliche Maschinen eingesetzt werden. Das Vorgehen hat den Vorteil der gleichzeitigen Reinigung und die Einhaltung des Arbeitsschutzes.

Korrespondierender Autor
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Desinfektionsmittel-Kommission im VAH,
Vorabveröffentlichung (HygMed 2017; (1-2))

Desinfektionsmittel-Spender im Klassenzimmer

Sind Desinfektionsmittel-Spender im Klassenzimmer einer Grundschule sinnvoll?

Gerade im Hinblick auf die Influenza ist davon auszugehen, dass korrektes Händewaschen an einem gut ausgestatteten Handwaschplatz (Flüssigseife, Einmalhandtücher, Einhebelmischbatterien bzw. berührungslose Armaturen) die beste Möglichkeit ist, einer Verbreitung Einhalt zu gebieten.

Auch andere präventive Maßnahmen wie z.B. das Husten und Niesen in den Oberarm (oder in ein Einmaltaschentuch), die Verwendung von Einmaltaschentüchern und deren direkte Entsorgung in Mülleimern, das Öffnen von Türklinken mit dem Ellenbogen sowie regelmäßiges Lüften gehören dazu.

Es ist in jedem Fall wichtig, die Schüler sorgfältig und gezielt in das Ritual des Händewaschens (z. B. nach der Benutzung der Toilette, bei Ganztagsschulen auch vor dem Mittagessen) einzuweisen, und dieses immer wieder einzuüben und zu wiederholen (s. dazu unsere Materialien auf www.hygiene-tipps-fuer-kids.de).

Desinfektionsmittelspender im Klassenzimmer bergen verschiedene Risiken, u.a. die falsche Handhabung bzw. den Missbrauch der Spender oder die Verwendung eines nicht geeigneten Produktes mit unzureichender Wirksamkeit oder auch mit Allergisierungspotenzial. Eine kontinuierliche Überwachung der Kinder im Umgang mit Desinfektionsmitteln kann im Schulumfeld nicht sichergestellt werden.

Händedesinfektionstücher sind für den Ausnahmefall, z.B. für Ausflüge und Reisen, gedacht. Sie können durch die mechanische Wirkung des Abwischens jedoch ggf. die schützende Lipidschicht an den Händen zerstören, trocknen so die Haut aus und sollten deshalb nicht routinemäßig im Alltag verwendet werden.

Zusammenfassend ist zu empfehlen, im schulischen Umfeld eher in eine ausreichende Zahl geeigneter Handwaschplätze zu investieren als in die Installation von Desinfektionsmittel-Spendern in jedem Klassenraum.

Juni 2010

Prof. Dr. med. M. Exner
Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn

PD Dr. med. Arne Simon
Universitätsklinikum Homburg/Saar

Verwendung von Desinfektionsmitteln für Kinder

In Ausbruchssituationen werden manchmal vom Gesundheitsamt vorsorglich Maßnahmen zur Desinfektion eingeleitet. Im Einzelnen waren dies nach einer HUS-Erkrankung in einer Schule beispielsweise:
– Desinfektion der Schultoiletten,
– Desinfektion sämtlicher Türgriffe der Grundschule,
– Installation von Desinfektionsmittelspendern auf den Toiletten.

Welche Händedesinfektionsmittel sind für:
a) Kinder unter drei Jahren
b) Kinder zwischen drei und sechs Jahren
c) Schulkinder ab sechs Jahren als Hortkinder
von Seiten der zuständigen Stellen zugelassen?

Wir haben an unserer Kindertagesstätte Kinder, die unter den obigen Buchstaben a, b und c fallen. In unserem Hause wird ein viruzides Händedesinfektionsmittel für das Personal eingesetzt. Ist eine Zulassung für Kinder notwendig?

Sowohl bei der allgemeinen Infektionsprophylaxe, wie sie Bestandteil unseres persönlichen Hygieneverhaltens sein sollte, als auch in Ausbruchssituationen oder Epidemiezeiten, spielt die Händehygiene unter allen Präventionsmaßnahmen die wichtigste Rolle, weil Infektionen vor allem über die Hände weitergegeben werden. Dies gilt in gewissem Maße auch für Infektionen, bei denen die Krankheitserreger über kleine Tröpfchen in der Luft übertragen werden, die beim Sprechen, Husten oder Niesen gebildet werden (Tröpfcheninfektion): Nicht nur, wenn man in die Hand niest oder schnäuzt, sondern auch, wenn man Gegenstände berührt, die durch Tröpfchen kontaminiert wurden, können über die Hände Krankheitserreger weitergegeben werden.

Als Maßnahmen zur Händehygiene kommt in Kindertagesstätten oder Schulen vor allem das Hände-waschen in Betracht. In bestimmten Situationen ist aber auch die Händedesinfektion sinnvoll. Richtig durchgeführtes Händewaschen reduziert die Zahl von Mikroorganismen und Viren auf den Händen. Die Wirkung der Händedesinfektion ist jedoch 10- bis 100-mal stärker.

Für die Händehygiene gilt nicht nur in Kindertagesstätten der alte Satz: „Nach dem Klo und vor dem Essen, Händewaschen nicht vergessen.“ Richtiges Händewaschen – mit fließendem, warmem Wasser, Flüssigseife und eigenem Handtuch – muss aber gelernt und geübt werden. Wie dies in spielerischer Form geschehen kann, vermitteln einschlägige Broschüren [1, 2].
In Ausbruchssituationen oder wenn Kinder immer wieder an saisonalen Infektionen (Grippe bzw. grippale Infekte, Durchfallerkrankungen z. B. durch Noroviren) erkranken, sollte das Händewaschen ggf. durch Händedesinfektion ergänzt werden (auf Anweisung durch das Gesundheitsamt). Nach dem Händewaschen und abtrocknen, ggf. auch nach dem Niesen oder Schnäuzen, werden die Hände durch Verreiben eines alkoholischen Händedesinfektionsmittels desinfiziert.
Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Händedesinfektionsmitteln erfolgt in der Regel für Erwachsene. Es gibt also keine speziell für Kinder zugelassenen Händedesinfektionsmittel für Kinder. Dies bedeutet aber nicht, dass Kinder ihre Hände nicht desinfizieren dürfen oder sollen. Schulkinder können Hände desinfizieren erlernen [3], sollten die Händedesinfektion zunächst aber unter Aufsicht durchführen. Wichtig ist, dass sich die Kinder nicht mit frisch benetzten Fingern in die Augen fassen.

Bei kleineren Kindern ist es besser, wenn die Hände durch einen Erwachsenen desinfiziert werden, indem dieser die Hände des Kindes zwischen seine eigenen Hände nimmt, das Präparat verreibt und die Einwirkzeit (in der Regel 30 Sekunden) abwartet.

Alkoholische Desinfektionsmittel enthalten Pflegesubstanzen und sind für die intakte Haut unschädlich. Alkohol wird auch nicht über die Haut resorbiert, so dass systemische Wirkungen des Alkohols nicht zu befürchten sind.
Zur Auswahl des geeigneten Präparates wird die Verwendung eines Händedesinfektionsmittels empfohlen, das in der aktuellen Liste des VAH [4] aufgeführt ist. Auf das notwendige Wirkspektrum in Abhängigkeit von den Krankheitserregern ist zu achten. Standardpräparate der Händedesinfektionsmittel sind in der Regel zusätzlich zur Wirksamkeit gegen Bakterien auch begrenzt viruzid wirksam, das heißt, sie wirken auch gegen behüllte Viren, wie z.B. das Respiratorische Syncytial-Virus (RSV), das insbesondere im Säuglings- und Kleinkindalter häufig Atemwegsinfektionen auslöst, oder das Influenza (Grippe)-Virus. Händedesinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS sind zusätzlich zur Wirksamkeit gegen behüllte Viren auch gegen die unbehüllten Viren Noro-, Rota- und Adenovirus wirksam. Daher können sie insbesondere bei erhöhter Noro- und Rotavirusaktivität, z.B. im Frühjahr, eingesetzt werden. Noroviren sind häufig Auslöser von Magen-Darm-Infektionen.

Viruzide Händedesinfektionsmittel, deren Wirkspektrum zusätzlich die unbehüllten Papillom- und Polyomaviren einschließt, können eher einmal zu Nebeneffekten wie trockener Haut führen und sind für die Routine nicht notwendig.

Literatur
1. Gebel J, Dietlein E, Hornei B, Ilschner C, Rotter M, Exner M. Händewaschen – bringt das was? mhp-Verlag, Wiesbaden. 2003.
2. Gebel J, Ilschner C. Die Bakterienrutsche. mhp-Verlag, Wiesbaden. 2003.
3. Simon A, Gebel J, Ilschner C, Exner M. Infektionen? Nein, danke! Wir tun was dagegen! Infekti-onsprävention bei chronisch kranken Kindern im Krankenhaus. 3. Auflage. Bonn, 2017.  Zum Download.
4. Verbund für Angewandte Hygiene. Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Wiesbaden: mhp Verlag GmbH. Stand 15.10.2018. Zur Online-Version.

Dr. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Erstveröffentlichung: Heeg P, Exner M. In: HygMed 2011; (36) 12: 501–502.
Überarbeitung mit Stand 15. März 2019
Online-Veröffentlichung: www.vah-online.de

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Handwaschbecken in Klassenräumen und Schulersatzbauten

Ich bin Grundschullehrerin und unterrichte seit Schulbeginn in einem Container („Schulersatzbau“). Die Klasse verfügt über kein Waschbecken. Notwendiges Wasser wird mit einem Eimer geholt. In den letzten Jahren wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass regelmäßiges Händewaschen wichtig ist, um Krankheiten zu vermeiden! Poster wurden in der Schule aufgehängt. Wir, Lehrer, wurden dazu angehalten, immer wieder darauf hinzuweisen!

Meine Schüler waschen ihre Hände – vor und nach dem Essen! – auf einer Toilette, die von circa 100 anderen Kindern benutzt wird! Das halte ich für unzumutbar und es wäre zu prüfen, ob es den Hygienevorschriften entspricht.

Lesen Sie hier ein Update vom April 2020 sowie die Antwort von 2013.

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Ergänzendes Update vom 15. April 2020: Handwaschbecken in Klassenräumen

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erreichten uns erneut Anfragen zur Ausstattung von Klassenräumen mit Handwaschbecken. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass das Händewaschen als grundlegende Hygienemaßnahme für den Gesundheitsschutz oftmals unterschätzt wurde. In vielen Schulen sind keine Handwaschbecken mehr in Klassenzimmern vorhanden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) sollte im Zusammenhang mit COVID-19 von der Schule neu vorgenommen werden, auch im Hinblick darauf, ob ein geregeltes Händewaschen für alle Schüler*innen und Lehrer*innen an gut ausgestatteten Waschbecken mit den vorhandenen Waschplätzen möglich ist (vgl. z.B. Schulgesetze der Länder). In Zusammenarbeit mit der Unfallkasse NRW stellen wir Ihnen hier in Ergänzung zu unseren Antworten aus 2013 eine kleine Checkliste mit möglichen Gründen zusammen, die für eine Installation von Waschplätzen im Klassenzimmer angeführt werden können:

  • Das Händewaschen ist eine grundlegende Maßnahme zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zur Verhütung der Übertragung von Krankheitserregern in Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Es ist ein grundlegendes Bildungsziel, Kinder zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung anzuleiten und anzuhalten, auch zum notwendigen Hygieneverhalten.
  • Das Händewaschen zu den allgemeingültigen Indikationen (vor dem Essen, nach der Toilette, nach sichtbarer Verschmutzung, nach Kontakt zu Tieren (ggf. Schulhund) oder Arbeiten im Garten (im Rahmen einer AG) u.a.) muss für alle unter Einhaltung aller hygienischen Erfordernisse für einen Waschplatz möglich sein.
  • Das Händewaschen am Waschbecken in einem Klassenzimmer kann kontrolliert und unter Aufsicht ablaufen. Dies ist ein Vorteil gegenüber dem Händewaschen in Sanitäreinrichtungen, die von allen Schülern, z.B. einer Etage, genutzt werden. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen Infektionskrankheiten gehäuft auftreten. Dies ist in Schulen regelmäßig der Fall (saisonale Influenza, Magen-Darm-Infektionen).
  • Die Motivation und Compliance zur Händewaschung ist erhöht, wenn ein Handwaschplatz im Klassenraum zur Verfügung steht, der auch von der Klasse selbst mit gepflegt wird.
  • Nutzungsarten wie die Erlaubnis, im Klassenraum zu essen und zu trinken, machen die Erreichbarkeit eines Handwaschbeckens in der Nähe notwendig.
  • Handwaschbecken im Klassenzimmer sind notwendig, wenn Wasser z.B. zum Reinigen für Tische und Tafel benötigt wird.
  • Ein Handwaschbecken kann zusätzlich für eine ausreichende Versorgung mit Wasser zum Trinken genutzt werden.
  • Sofern keine Handwaschbecken mehr vorgesehen werden sollten, ist zu klären, wo der nächste Handwaschplatz ist und wie viele Kinder gleichzeitig dort Hände waschen würden.

Wir bedanken uns bei Boris Fardel, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Abteilung Schulen, für die Beratung.

 

Weiterführende Literaturhinweise

Übersicht über die Schulgesetze der Länder:
https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene/uebersicht-schulgesetze.html

Exner M, Walger P, Teichert U, Herr C. Bekämpfung der COVID-19-Epidemie in Deutschland –Handlungsempfehlungen für Gesundheitsämter für die infektions- hygienische Überwachung der Durchführung von schriftlichen Schulprüfungen (Abitur, ZP 10), sonstiger Abschlussprüfungen in Ausbildungsberufen und in der Universität und zum Wiederbeginn des Schulbetriebes. https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/2020_04_16_Stellungnahme-DGKH-BVOEGD-GHUP-Praeventivkonzept.pdf

Technische Regeln für Arbeitsstätten. Gefährdungsbeurteilung. ASR V3, Ausgabe Juli 2017. Download z.B. über https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-V3.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Technische Regeln für Arbeitsstätten. Sanitärräume. ASR A4.1, zuletzt geändert 2017.

Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Stand 4.4.2020. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfektion.html

Hygiene-Tipps für Kids. Sanitärräume als Wohlfühlort. Interview. Bonn: Juni 2018. https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/files/download/pdf/Toiletten_gestalten_Kita_Hygieneinstitut_Bonn.pdf

 

Die Antwort auf die ursprüngliche Frage aus 2013 (Stand August 2013) finden Sie untenstehend:

Verbindliche Vorgaben mit Bezug zu Handwaschbecken in Klassenräumen existieren nicht. Es gibt jedoch eine Vielzahl an allgemeinen (Arbeitsstätten-)Richtlinien, Empfehlungen und Normen sowie nach Bundesland unterschiedliche Landesbauordnungen (BauO) für Schulen.

Handwaschbecken für SchülerInnen sind meist im Zusammenhang mit Sanitärräumen genannt. Beispielsweise sind in der Richtlinie 6000 des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) Blatt 6 „Ausstattung von und mit Sanitärräumen – Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen“ Orientierungshilfen zum Ausstattungsbedarf und der Bedarfsermittlung für Waschbecken und Toiletten im Zusammenhang mit Sanitärräumen gegeben (1). In den darin enthaltenen allgemeinen Hinweisen zu Sanitärräumen in Schulen wird aufgeführt, dass die Entfernung einer Stunden-Toilettenanlage vom letzten Klassenraum ca. 40 m sein sollte.  Es wird nach VDI als Richtwert jeweils eine Waschtischanlage pro 60 Personen empfohlen, ein Stunden-Toilettenraum pro Etage, eine Pausen-Klosettanlage für je 50 Personen und 1 Urinalanlage für 25 Nutzer (Schüler) bzw. 1 Klosettanlage für je 25 Mädchen/Damen. Für Handwaschbecken in Klassenzimmern gibt es Angaben zu Bewegungsflächen und Montagehöhen für verschiedene Altersgruppen sowie allgemeine Hygienevorschriften, jedoch keine weiteren genauen Vorgaben dazu, wann ein Waschbecken außerhalb der Sanitäreinrichtungen notwendig ist. Generell sind Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik zulässig, müssen jedoch gut begründet und mit den evtl. verbindlichen Rechtsverordnungen der Länder abgestimmt werden.

Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat Empfehlungen zur „Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden“ herausgegeben. Dort heißt es: „In Arbeitsräumen sind Waschgelegenheiten nur in Ausnahmefällen zu schaffen, wenn eine zentrale Waschgelegenheit den tatsächlichen Bedürfnissen nicht genügt (z.B. ärztliche Dienststellen, Zeichenräume und dgl.)“. Waschgelegenheiten seien ansonsten grundsätzlich in Vor- und Nebenräumen zu den Toiletten einzurichten. Für die Anzahl der Benutzer je Sanitärobjekt in Schulen werden ähnliche „Erfahrungswerte“ wie in den VDI-Richtlinien angegeben, für Waschtische allerdings 80–100 Nutzer. Es wird vom AMEV hier nicht speziell auf Schüler – im Vergleich zu erwachsenen Beschäftigten – eingegangen. Für Kita und Hort sind pro Waschtisch 40–55 Nutzer vorgesehen (2).

Die von Ihnen genannte Zahl von 100 Nutzern pro Toilette dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach in keinem Fall den geltenden örtlichen Vorschriften entsprechen und müsste dementsprechend gut begründet werden.

Für Schulen, einschließlich vorübergehend genutzter Schulersatzbauten oder Gebäude, gibt es weiterhin Empfehlungen für die Innenraumhygiene, die von der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes erarbeitet wurden (3).  Es ist  in diesem Dokument mit besonderem Hinweis auf Ganztagsbetreuung von einer „ausreichenden Anzahl“ von Waschbecken die Rede, allerdings sind die Kriterien für die Ermittlung dieser Anzahl nicht genau festgelegt.

Auch von Seiten der Unfallkasse gibt es keine zwingende Forderung für Waschbecken in Klassenräumen. Dies gilt auch für  Klassenräume in Schulersatzbauten (Container). Dort, wo Tafeln mit Kreide zum Einsatz kommen, sollte jedoch nach Empfehlung der Unfallkasse NRW ein Waschbecken mit mindestens fließendem Kaltwasseranschluss vorhanden sein (siehe Hinweise auf der Webseite www.sichere-schule.de). In Arbeitsbereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen ebenfalls aus hygienischen Gründen Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein. Seifenstücke und Stoffhandtücher zum allgemeinen Gebrauch sind nicht zulässig. (nach RISU NRW (4) etc.). In den Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind Handwaschbecken derzeit nicht thematisiert (5).

Das Landesgesundheitsamt Niedersachsen gibt in seiner „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ (6) die Empfehlung, „...dass Handwaschbecken mit Kaltwasseranschluss in Unterrichtsräumen in Grundschulen, in Schulküchen und in Sanitäreinrichtungen vorhanden sein müssen, wobei darauf zu achten ist, dass Waschlotion und keine Stückseife verwendet werden soll. Die Nutzung textiler Gemeinschaftshandtüchern ist zu vermeiden. Die Vorhaltung von Handwaschbecken in Klassenräumen weiterführender Schulen ist unter der Abwägung der Aspekte Trinkwasser- und Händehygiene zu betrachten.“ Hintergrund sind die trinkwasserhygienischen Probleme, die mit der Installation von dezentralen Waschbecken zusammenhängen können, insbesondere wenn diese nicht regelmäßig genutzt werden und Warmwasser zur Verfügung gestellt wird (Kontamination mit Legionellen). Stagnation des Wassers muss vermieden werden, und es darf keine Stichleitungen geben, die nicht regelmäßig gespült werden (gem. VDI/DVGW 6023 Austausch des Wassers in allen Leitungsteilen nach 72 Stunden (7)).  Insbesondere in den mehrwöchigen Ferien muss man sich dann auf organisatorische Maßnahmen (z.B. Anweisung an den Hausmeister) oder technische Vorkehrungen (automatische Spülvorrichtungen) verlassen.

Bei der Frage zur Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Waschbecken ist andererseits zu bedenken, dass ein für die Schüler einfach und schnell erreichbarer, gut ausgestatteter Waschplatz die Bereitschaft für das Händewaschen bzw. die Häufigkeit des Händewaschens erhöht. Es ist daher auch im Sinne der Gesundheitserziehung sinnvoll, im Klassenzimmer direkt ein geeignetes Waschbecken zur Verfügung zu haben. Die Legionellenproblematik ist durch technische und organisatorische Maßgaben zu lösen (s.o.) und sollte kein Grund sein, Waschbecken nicht mehr zu installieren. Es können unter diesen Voraussetzungen auch Warmwasserzuleitungen installiert werden, da handwarmes Wasser die Compliance mit dem Händewaschen fördert.

Für das Händewaschen ist nach Arbeitsstättenrecht grundsätzlich fließendes Wasser bereitzustellen (8). Ein Eimer mit Wasser erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Die Reinigungsintervalle sind nach DIN 77400 – Reinigungsdienstleistungen in Schulgebäuden – nur als Mindestanforderung und sehr allgemein geregelt (9). Es sollen individuelle Gegebenheiten (Standort, Nutzungshäufigkeit, Schulform, Außenanlagen etc.) berücksichtigt werden. Meist wird eine tägliche Reinigung der Toilettenräume empfohlen (vgl. Rahmenhygienepläne des Öffentlichen Gesundheitsdiensts). Bei der Durchführung muss beachtet werden, dass es durch Reinigungstücher zu einer Weiterverbreitung von Krankheitserregern kommen kann. Nicht ordnungsgemäß aufbereitete Reinigungstücher bzw. die Verwendung von denselben Wischtüchern für Toiletten und Waschbecken etc. müssen ausgeschlossen sein. 

Sonderfall gehäuftes Auftreten von Infektionen

Im Rahmen von Ausbrüchen oder gehäuftem Auftreten infektiöser Magen-Darm-Erkrankungen, verursacht z.B. durch Noroviren oder EHEC, stellen die Armaturen der Waschbecken sowie die Türgriffe insbesondere im Sanitärbereich eine zusätzliche Infektionsquelle dar. Berührungslose Armaturen tragen in jedem Fall zur Senkung des Infektionsrisikos bei. Auf Anweisung des Gesundheitsamts ist in bestimmten Situationen die Händedesinfektion sinnvoll (s. unsere Frage/Antwort zu Desinfektionsmittelspendern im Klassenraum bzw. zur Händedesinfektion bei Kindern, www.hygiene-tipps-fuer-kids.de). Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass das Reinigungspersonal eine sachgerechte Reinigung und ggf. Desinfektion des Handwaschbeckens und der Armaturen durchführt.

Bei Verunreinigung bzw. bei einer Häufung von Infektionen können eine Flächendesinfektion und eine höhere Reinigungsfrequenz angezeigt sein. Als Orientierung für solche Fälle kann Anhang 2 - Hygieneplan H6 des „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung" dienen (10). Für den Pandemiefall wird hier empfohlen, Toilettensitze, Deckel, Spülgriffe, Waschbecken und Umgebung (Spritzflächen), Armaturen, Außenflächen der Seifenspender und Abwurfeimer sowie die Türgriffe zweimal täglich zu desinfizieren.

In Absprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt ist in einem schulinternen Hygieneplan festzulegen, wann, von wem und wie eine evtl. notwendige häufigere Reinigung bzw. Desinfektion durchzuführen ist, wobei auch die Zahl der Nutzer pro Handwaschbecken Berücksichtigung finden muss.

Fazit

Generell ist die Ausstattung von Klassenräumen mit Waschbecken ein viel diskutiertes Thema. Da zunehmend Whiteboards eingesetzt werden, werden mancherorts die Waschbecken komplett abgeschafft. Aus Infektionsschutzgründen und aus Gründen der Gesundheitserziehung ist es jedoch sinnvoll, einen ordnungsgemäß ausgestatteten Handwaschplatz in jedem Klassenzimmer zu behalten, besonders in Schulen, in denen das gemeinsame Frühstück im Klassenraum selber eingenommen wird bzw. das Essen im Raum generell erlaubt ist, in denen Kreidetafeln verwendet werden, bzw. mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

Der Hygieneaspekt und die sachgerechte Ausstattung mit Waschbecken wird insbesondere im Kontext mit der Inklusion behinderter Kinder eine zusätzliche und zunehmende Bedeutung erhalten, was in den bisherigen Empfehlungen bislang nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurde.

Auf eine sachgemäße Reinigung und Desinfektion der Handwaschplätze sowie auf die Wartung zur Vermeidung von Wasserstagnation ist zu achten.

Vor diesem Hintergrund sollte in Abhängigkeit der Risikogruppen (z.B. Anteil von Kindern mit einer Behinderung) pro Toilette auch ein Waschbecken für maximal 40 bis 60 Kinder in (Grund-)Schulen zur Verfügung stehen. Je nach Zahl der betreuten Kinder mit Behinderung wäre diese Zahl ggf. noch nach unten zu korrigieren, wenn nicht in der Behindertentoilette das Waschbecken bereits integriert wurde. Jedoch sind Indikationen zur Händewaschung unabhängig von der Toilettennutzung damit nicht abgedeckt, und ein geeignetes Handwaschbecken sollte in Klassenzimmern (insbesondere in Grundschulen) unter den oben genannten Voraussetzungen der Standard sein. Gleichzeitig sollte das Händewaschen und die Händehygiene als wichtige Hygienemaßnahme wieder fest in den Lehrplan aufgenommen werden, um diese wichtige und einfache Kulturtechnik tief in dem Bewusstsein der Kinder verankern zu können.

C. Ilschner, J. Gebel, M. Exner

Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn
August 2013

Für die Beratung danken wir:
Dirk Esser, Unfallkasse NRW, Dr. Bertram Geisel, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg,
Dr. Britt Hornei, Köln, Dr. med. Ute Teichert-Barthel, Koblenz,  Dipl.-Phys. Thomas Wollstein VDI, Düsseldorf, Dr. med. Auguste Vogt, Stadtgesundheitsamt Nürnberg

Korrespondenz: carola.ilschner@ukb.uni-bonn.de

Weiterführende Webseite

http://www.sichere-schule.de/ (Webseite der DGUV) Hier finden sich auch Empfehlungen für eine barrierefreie Gestaltung bei der Ausstattung mit Handwaschbecken in Unterrichtsräumen.


Literatur

  1. Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Ausstattung von und mit Sanitärräumen – Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen. VDI 6000-Blatt 6.  Ausgabe 2006-11. Berlin: Beuth-Verlag.
  2. Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV): Sanitäranlagen 2012. Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden. Broschüre Nr. 113. Berlin 2012. www.amev-online.de
  3. Umweltbundesamt (Hrsg.): Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Erarbeitet von der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes. Berlin, im August 2008. Internet: www.umweltbundesamt.de
  4. Ministerium für Schule und Weiterbildung. 47463 Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW). Runderlass vom 10.2.2007. – 523-6.08.01.19. Aktualisierungshinweis (mit Stand April 2020): Es ist auf die laufenden Aktualisierungen zu achten.
  5. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.) Klasse(n) – Räume für Schulen. Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer. BG/GUV-SI 8094. Berlin, Ausgabe Januar 2012. Aktualisierungshinweis (April 2020) Aktualisiert 2018. Internet: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/20
  6. Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“. Aktualisierte Fassung Juli 2011. www.nlga.niedersachsen.de . Aktualisierungshinweis (Stand April 2020): aktualisiert 2017. www.nlga.niedersachsen.de
  7. VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (Hrsg.). VDI/DVGW 6023: Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Ausgabe April 2013. Berlin: Beuth-Verlag.
  8. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist. Aktualisierungshinweis (mit Stand April 2020): zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584) geändert.
  9. DIN 77400:2003-09. Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung. Ausgabe 2003-09. Berlin: Beuth-Verlag. Aktualisierungshinweis (mit Stand April 2020): DIN 77400:2015-09
  10. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.). Handbuch betriebliche Pandemieplanung. 2. Erweiterte und aktualisierte Auflage. (Anhang H6 – Hygienepläne). www.bbk.bund.de, www.gesundheitsamt-bw.de. Aktualisierungshinweis (mit Stand April 2020): Es ist auf die laufenden Aktualisierungen zu achten.

 

 

Desinfektion von Wickeltischen

Hygiene für den Wickeltischbereich in Kinderkrippen und ähnlichen Betreuungseinrichtungen

Frage: Welche Kriterien muss ich bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln für den Wickeltisch beachten? Welche weiteren Hygienemaßnahmen sind für die Betreuer und die Kinder wichtig?

Antwort:

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Übertragungswege
Wickeltische können durch verschiedene Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen wie Stuhl, Urin, Nasen- oder Rachensekret, Speichel und auch über Hautschuppen mit Krankheitserregern kontaminiert werden. Krankheitserreger können über die Hände beispielsweise in Mund, Nase oder Augen eingetragen werden und zu einer Infektion führen. Gerade Kleinkinder führen oft unwillkürlich ihre Hände und alle möglichen Gegenstände zum genaueren Erforschen in den Mund, so dass dieser Übertragungsweg häufig ist. In Gemeinschaftseinrichtungen stellen daher Wickeltische zur Nutzung durch mehrere Kinder ein besonderes Infektionsrisiko sowohl für die Kinder als auch für deren Betreuer dar. Die hygienische Aufbereitung von Wickeltischen hat somit in diesen Einrichtungen einen hohen Stellenwert. Ziel einer Reinigung und Desinfektion des Wickelbereichs ist es, Verschmutzungen zu entfernen und Krankheitserreger zu inaktivieren, um mögliche Übertragungen zu vermeiden.

Wischdesinfektion
Das Verfahren der Wahl ist die Wischdesinfektion. Der mechanische Effekt des Wischens unterstützt die Entfernung von Schmutz und Erregern. Von der Sprühdesinfektion ist schon aus Arbeitsschutzgründen (inhalative Exposition des Personals) und zum Schutz der Kinder abzuraten. Bei der Entscheidung, welche Desinfektionsmittel in Frage kommen, müssen die Krankheitserreger, die auf einem Wickeltisch zu finden sein können, berücksichtigt werden (Tabelle 1). Danach richtet sich das notwendige Wirkspektrum des Produkts.

Tabelle 1
Mögliches Spektrum von Krankheitserregern auf Wickeltischen und Wirkspektrum des Desinfektionsmittels, das zur Inaktivierung dieser Krankheitserreger notwendig ist.

Krankheitserreger Wirkspektrum des Desinfektionsmittels
Bakterien, z.B.
  • Staphylokokken
  • Salmonellen
  • Enterokokken, z.B. E. faecium, E. faecalis
  • Streptokokken
Bakterizid
Hefen, z.B.
  • Candida albicans
Levurozid
Behüllte* Viren, z.B.
  • Cytomegalievirus (im Urin)
Begrenzt  viruzid**
Folgende unbehüllte* Viren
  • Noroviren
  • Rotaviren
  • Adenoviren
Begrenzt viruzid PLUS**
Weitere unbehüllte* Viren, z.B.
  • Astroviren
  • Enteroviren
Viruzid**

Zusatzinformationen:

* Viren mit Hülle sind im Allgemeinen leichter zu desinfizieren als Viren ohne Hülle. Daher unterscheidet man zwischen
  „behüllt“ und „unbehüllt“.

** Dieses Wirkspektrum kann nur vergeben werden, wenn auch eine bakterizide und levurozide Wirkung vorhanden ist.

Wirkspektrum
Mittel der Wahl für Wickeltische sind Desinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum „begrenzt viruzid PLUS“. Dieses Spektrum schließt mit Noro-, Rota- und Adenoviren weit verbreitete unbehüllte Viren sowie behüllte Viren, Bakterien und Hefen (Sprosspilze) mit ein (1). Da Durchfall-Erkrankungen durch unbehüllte Viren im Kindesalter besonders häufig sind und schon geringe Virusmengen für eine Ansteckung ausreichend sind, sind „begrenzt viruzide“ (d.h. nur gegen behüllte Virusarten wirksame) Desinfektionsmittel nicht ausreichend. Die Anwendung (voll)viruzider Desinfektionsmittel ist jedoch im Normalfall nicht erforderlich.

Auch Würmer, beispielsweise Madenwürmer, können mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Würmer bzw. Wurmeier können nur durch eine intensive Reinigung im Wischverfahren mechanisch mit entfernt werden, eine Desinfektion ist nicht möglich.

Im nächsten Schritt ist zu klären, für welche Desinfektionsmittel das Wirkspektrum „begrenzt viruzid PLUS“ nachgewiesen ist und unter welchen Bedingungen (Konzentration, Einwirkzeit) sie anzuwenden sind, damit unter Praxisbedingungen eine ausreichende Wirkung sicher gewährleistet ist. Bei der Auswahl von viruswirksamen Produkten nach „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ ist darauf zu achten, dass die Wirksamkeit belegt wurde (DVV/RKI-Leitlinie 2014 in Verbindung mit DVV Leitlinie 2012, EN 14476 und 1677 oder VAH-Listung).

Durchführung
Zur Durchführung muss zudem ein einfach durchzuführendes, auch bei Anwendungsfehlern möglichst unbedenkliches, robustes und kostengünstiges Verfahren verfügbar sein. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sind sowohl als gebrauchsfertige Lösungen zum Aufbringen auf den Wickeltisch als auch als Tränklösungen in gebrauchsfertigenDesinfektionstüchern verfügbar. Diese dürfen nicht mit Feuchttüchern (ohne Desinfektionswirkung) oder Pflegetüchern verwechselt werden! Außerdem soll darauf geachtet werden, dass die Tücher leicht aus dem Behälter zu entnehmen sind und die Spenderdose immer wieder zuverlässig verschlossen werden kann, um Austrocknung oder Kontamination zu vermeiden.

Das Ansetzen von Gebrauchslösungen aus Desinfektionsmittelkonzentraten ist aus verschiedenen Gründen (Arbeitsschutz, Umwelt-, vor allem Luftbelastung, korrektes Ansetzen der Lösung) nicht zu empfehlen. Weiterhin müssen bei der Auswahl des Wirkstoffs toxikologische Aspekte im Hinblick auf die Risiken für die Wickelkinder (Atemwege, Hautreizung) mit einbezogen werden.

Wenn in einer Einrichtung (meldepflichtige) Erkrankungen wie die Tuberkulose oder Enterovirus-Infektionen auftreten, ist es unter Umständen notwendig, das Wirkspektrum der Desinfektionsmittel entsprechend anzupassen. Hier berät auch das Gesundheitsamt.

Kriterien zur Auswahl von Desinfektionsmitteln für Wickeltische

  • Für die Routinedesinfektion Desinfektionsmittel mit Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS auswählen (VAH-Liste oder Prüfung nach EN 14476 + EN 16777 bzw. DVV/RKI-Leitlinie 2014 + DVV Leitlinie 2012).
  • Gebrauchsfertige Lösungen oder Einmalwischtücher verwenden (bei mehrfach verwendbaren Tüchern muss eine desinfizierende Aufbereitung der Tücher erfolgen).
  • Toxikologische Belastung minimieren (auf Hautreizungen oder Reizung der Atemwege achten, ggf. Desinfektionsmittel wechseln).
  • Materialkompatibilität mit der Wickeltischauflage beachten (Herstellerinformation).
  • (Gehäuftes) Auftreten von Infektionskrankheiten in der eigenen Kita beobachten und ggf. Wirkspektrum anpassen.

Maßnahmen der Basishygiene im Wickelbereich
Unabhängig von der Wahl des Desinfektionsmittels sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen zur Basishygiene im Wickelbereich empfehlenswert:

  • Desinfektionsmittelbeständige und desinfizierbare Wickelunterlage wählen (glatte, nicht poröse Oberfläche, keine Materialschäden).
  • Hände nach jedem Wickeln mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren (Wirksamkeitsspektrum begrenzt viruzid PLUS).
  • Einmalhandschuhe beim Wickeln nutzen, sofern mit Kontamination der Hände durch Ausscheidungen gerechnet werden muss. Nach Ablegen der Einmalhandschuhe Hände desinfizieren.
  • Bei starker Verschmutzung der Unterlage erst Schmutz mit einem mehrlagigen Einmaltuch aufnehmen und verwerfen, anschließend desinfizieren.
  • Wickelunterlage nach jedem Wickeln wischdesinfizieren (Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS).  
  • Werden zusätzlich flüssigkeitsdichte Einmalunterlagen verwendet, darunterliegende Wickelunterlage bei Verschmutzung unmittelbar gezielt reinigen und desinfizieren, ansonsten mindestens arbeitstäglich. Einmalunterlagen verwerfen.
  • Bei starkem Durchfall oder Erbrechen des Kindes zusätzlich Einmalschürze anlegen.
  • Geruchsdichte und verschließbare separate Abfalleimer für die Entsorgung von Windeln verwenden; auf Bedienfreundlichkeit und Robustheit achten.
  • Windeleimer bei Bedarf oder mindestens täglich leeren und desinfizierend reinigen.
  • Nahe am Wickelbereich gelegenes, gut erreichbares Waschbecken mit Wandspendern für Händedesinfektionsmittel und Flüssigseife sowie Einmalhandtüchern ausstatten und regelmäßig warten.
  • Bedienfreundliche Handschuhspender mit keimarmen Handschuhen in geeigneten Größen und Qualität ebenfalls gut erreichbar am Wickeltisch positionieren.
  • Flächendesinfektionsmittel wie auch Händedesinfektionsmittel und Windeleimer außerhalb der Reichweite der Kinder aufbewahren. Anbruchsdatum notieren.
  • Schmutzwäsche in separaten flüssigkeitsdichten Wäschesäcken personenbezogen sammeln. Ersatzkleidung für die Kinder vorhalten.
  • Zur Wiederverwendung vorgesehene Textilien nach Gebrauch desinfizierend bzw. bei 90 °C im Kochwäscheprogramm mit Vollwaschmittel waschen.
  • Werden für die Flächendesinfektion Flowpacks verwendet, muss darauf geachtet werden, dass es sich um keine Reinigungswischtücher, sondern um Desinfektionstücher handelt.
  • Hautcremes, falls verwendet (mit Eltern absprechen), jedes Mal mit einem frischen Spatel aus dem Spender entnehmen. Die Verwendung von Tuben ist zu bevorzugen.
  • Impfung der Betreuer und der Kinder gemäß den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO durchführen.
  • Personal im Ablauf des Wickelvorgangs einschließlich der korrekten Händedesinfektion und des Ablegens von Einmalhandschuhen schulen und einen Hygiene- und Desinfektionsplan gut sichtbar aushängen.

In der VAH-Liste sind derzeit begrenzt viruzide, begrenzt viruzid PLUS und viruzide Produkte gekennzeichnet, sofern die Hersteller hierfür ihr Einverständnis gegeben haben. Die Angaben beruhen auf den Wirksamkeitstests nach Europäischen Standards oder den derzeit verwendeten Leitlinien der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und des Robert Koch-Instituts (RKI). Es ist möglich, in der VAH-Liste online nach Erregerspektrum bzw. nach Wirkspektrum sowie nach Tuchsystemen zu filtern.

Die Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts listet Verfahren, die für den Seuchenfall getestet und mit wesentlich höheren Konzentrationen verwendet werden. Diese Verfahren sind nicht für den Routinebetrieb gedacht.

Bei gehäuftem Auftreten von Magen-Darm-Infektionen wie beispielsweise Norovirus-Infektionen muss das Gesundheitsamt kontaktiert werden und es müssen ggf. weitergehende Hygienemaßnahmen für den Schutz von Personal und Kindern vor Ansteckung eingeleitet werden.

Literatur

  • Mitteilung der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Neuer Wirksamkeitsbereich begrenzt viruzid PLUS – was ist das? Hyg Med 2016; 41: 319-321. Download
  • Gemeinsame Mitteilung des Fachausschusses Virusdesinfektion der DVV und der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH. Praxisnahe Prüfung der viruziden Wirksamkeit von Flächendesinfektionsmitteln zur Viruswirksamkeit im praxisnahen Versuch: Reicht der Suspensionstest zur Gewährleistung einer ausreichenden Viruswirksamkeit? HygMed 2013; 38(12):545–547. Download

Weiterführende Informationen (zum Download) – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • BGW. Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagesstätte.
  • DGUV Regel 102-602. Branche Kindertagesstätten. Stand: Juli 2019.
  • DIN EN 12221-1:2013-12: Wickeleinrichtungen.
  • Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stand: November 2019.
  • Leitfaden für Kindertagesstätten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und zum Umgang mit Infektionskrankheiten in Hamburg, Stand: März 2019.
  • Muster-Hygieneplan für Kindereinrichtungen. Ennepe-Ruhr-Kreis, Fachbereich Soziales und Gesundheit. Stand: Juni 2019.
  • Unfallverhütungsvorschrift Sicherheit am Wickeltisch“, § 23 Satz 4 GUV-V S 2.

Webseiten

Autoren

  • Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch (korresp. Autor)
  • Priv.-Doz. Dr. Maren Eggers, Stuttgart
  • Prof. Dr. med. Nils-Olaf Hübner, M.Sc., Greifswald
  • Dr. med. Johannes Tatzel, Heidenheim

Diese Frage an die Desinfektionsmittel-Kommission des VAH wurde von Prof. Dr. Peter Heeg, Priv.-Doz. Dr. Maren Eggers, Priv.-Doz. Dr. med. Nils Olaf Hübner und Dr. med. Johannes Tatzel im Konsens mit der Desinfektionsmittel-Kommission beantwortet.
Weitere Fragen & Antworten finden Sie auf der Webseite des VAH.

Vollständige Überarbeitung einer ähnlichen Frage und Antwort aus 2015.

Erstveröffentlichung: Heeg P, Eggers M. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH –Fragen und Antworten: Desinfektion von Wickeltischen in Einrichtungen zur Kinderbetreuung. HygMed 2015;40(5):205-206.

Stand Januar 2020

Desinfektion von großflächigen Teppichböden

Frage: Welche Verfahren gibt es, Teppichböden oder großflächige Teppiche zu desinfizieren? Ist es überhaupt möglich, Teppiche, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, in Wartezimmern von Ärzten oder auch in öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen infektionshygienisch aufzubereiten?

Auf was muss im Zusammenhang mit COVID-19 z.B. bei Nadelfilz-Teppichen in Schulen besonders geachtet werden?

Antwort:

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Vor der Frage nach möglichen Desinfektionsverfahren für Teppiche ist zu klären, ob eine Routine-Desinfektion angezeigt ist bzw. wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine gezielte Desinfektion notwendig wird. Das Infektionsrisiko ist abhängig von der Nutzungsart (z.B. nur zum Betreten mit Straßenschuhen, Barfußnutzung, Spielteppich für Krabbelkinder) und dem Raum bzw. der Umgebung, in dem der Teppich ausgelegt ist (Krankenhausflur, Hotelzimmer etc.). Falls Teppiche verwendet werden, so sind im allgemeinen Nadelfilzteppiche zu bevorzugen.

Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 über den Nadelfilzboden in einem Klassenzimmer ist als gering anzusehen. Sedimentierte Viruspartikel werden von dem Nadelfilz gebunden und können nur geringfügig in die Umgebung aufgewirbelt werden. In einer Studie wurde untersucht, wie lange vermehrungsfähige SARS-CoV-2-Viren auf verschiedenen unbelebten Oberflächen nachgewiesen werden können: Unter allen experimentellen Laborbedingungen nahm die Menge nachweisbarer Viren exponentiell ab. Auf Kupfer konnten nach vier und auf Karton nach 24 Stunden keine Viren mehr nachgewiesen werden, während diese auf Edelstahl (bis zu 48 Stunden) und Kunststoff (bis zu 72 Stunden) deutlich länger nachweisbar waren. Die eingesetzte Virusmenge war in diesen Untersuchungen jedoch relativ gering (104 TCID50) [1]. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 auf dem Fußboden eines Klassenzimmers nur in geringen Konzentrationen vorkommt. Nadelfilz ist als Material porös und eher dem Material „Karton“ zuzuordnen. Da in Kindertagesstätten die Nutzung des Teppichs anders ist, weil Kinder auf dem Teppich spielen, ist das Übertragungsrisiko, beispielsweise über Speichel und Hände, hier größer.

Fußbodenflächen, in denen nach Risikobewertung eine Flächendesinfektion notwendig ist oder notwendig werden kann, müssen Materialien aufweisen, die kompatibel mit den erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind bzw. die so beschaffen sind, dass sie im Falle einer Kontamination eine sichere Desinfektion ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise auch das fugendichte Verlegen. Teppichböden erfüllen diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht.

Es sind eine Reihe von Vorschriften zu berücksichtigen, dazu gehören z.B. die Vorgaben des Arbeitsschutzes (gesetzliche Unfallversicherung), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.5), baurechtliche Vorschriften (z.B. für Krankenhäuser) und die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Instituts.

Bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen kann ggf. der Gebäudereinigungsdienstleister ein wichtiger Ansprechpartner sein.

Die Prüfung von chemischen Desinfektionsverfahren für die Fläche beinhaltet keine praxisnahen Tests auf Teppichen oder anderen Textilien. Daher ist es nicht möglich, ein wirksames Verfahren zu empfehlen.

Für die professionelle Reinigung von kurzflorigen Teppichböden stehen ansonsten sogenannte Waschsauger bzw. Dampfsauger zur Verfügung. Hier wird der Schmutz z. B. durch rotierende Bürsten und/oder durch heiße Reinigungslösung oder Dampf gelöst und durch das Ansaugen mechanisch entfernt. Dies führt zu einer Reduktion der mikrobiellen Belastung, stellt jedoch kein geprüftes und standardisiertes Desinfektionsverfahren dar.

In den Fällen, in denen es sich um die Verschmutzung kleinerer Flächen handelt, beispielsweise, wenn auf den Teppich (z.B. Nadelfilzteppich im Klassenzimmer) erbrochen wurde, kann man wie folgt eine gezielte Flächendesinfektiondurchführen: Zunächst Erbrochenes oder Ausscheidungen z.B. mit Hilfe von absorbierendem Granulat oder Einmaltüchern aufnehmen und direkt in einem verschließbaren Beutel entsorgen. Danach mit einer VAH-zertifizierten Flächendesinfektionslösung, bzw. auch einem Spray oder einem Schaum nachbehandeln, nach Trocknung ggf. absaugen. Auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung ist dabei zu achten. Auch in diesem Fall gilt, dass es sich hierbei nicht um ein geprüftes Desinfektionsverfahren handelt.

Werden Teppiche oder Teppichböden, die mit infektiösen Erregern kontaminiert sind, entfernt, sind auch hier persönliche Schutzmaßnahmen (Schutzkleidung, Mund-Nasenschutz, Handschuhe, Händedesinfektion) zu beachten und umzusetzen.

Fazit
Eine gesicherte Desinfektion von Teppichen bzw. Teppichböden ist nicht möglich. Für eine professionelle Reinigung kurzfloriger Teppichböden können Waschsauger bzw. Dampfsauer mit mehrstufigem Filter (Hepafilter) eingesetzt werden.

Diese Antwort wurde von Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch, und Dr. Jürgen Gebel, Bonn, im Konsens mit der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH und der Arbeitsgruppe Angewandte Desinfektion des VAH verfasst.

Literatur

  1. van Doremalen N, Bushmaker T, Morris DH, Holbrook MG, Gamble A, Williamson BN, et al. Aerosol and Surface Stability of SARS-CoV-2 as Compared with SARS-CoV-1. N Engl J Med 2020;382:1564–1567.


Stand 4. Mai 2020

Tafelschwämme aufbereiten?

Frage: Welche Infektionsgefahr geht von der gemeinschaftlichen Nutzung eines Tafelschwamms aus? Wie kann man Schwämme aufbereiten? Das Einlegen in eine Tensid-Lösung zur Dekontamination würde die Beschreibbarkeit der Tafel durch Kreide verhindern und kann daher nicht angewendet werden.

Antwort:

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Untersuchungen zu den Infektionsrisiken speziell durch Tafelschwämme sind uns nicht bekannt, jedoch wurden Küchenschwämme schon häufiger untersucht (1, 2, 3). Dabei konnten Bakterien, Pilze und Amöben nachgewiesen werden. Die Bedingungen in einer Küche und die Nutzung von Küchenschwämmen sind mit denen der Nutzung von Tafelschwämmen in einem Klassenraum jedoch nicht vergleichbar. Es ist zwar theoretisch möglich, dass Tafelschwämme ebenfalls Krankheitserreger übertragen könnten, aber es kann davon ausgegangen werden, dass das Infektionsrisiko für Nutzer gering ist und noch weiter reduziert werden kann, wenn folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Tafelanschrieb so organisieren, dass möglichst nur einmal nach der Stunde bzw. möglichst selten die Tafel gewischt werden muss.
  • Schwämme vor dem Ablegen im Waschbecken auswaschen und ausdrücken.
  • Schwämme in einer Ablage vollständig trocknen lassen.
  • Nach dem Gebrauch von Tafelschwämmen die Hände sorgfältig waschen.
  • Alternativen der trockenen Tafelreinigung prüfen (Latex-Schwamm) oder andere Utensilien wie Tafellappen einsetzen, die bei 60 °C gewaschen werden können.
  • Schülerdienst „Tafelwischen“ zu Zeiten von COVID-19 aussetzen, es sei denn, das oben beschriebene Prozedere einschließlich Händewaschen wird sicher eingehalten.

Ein Aufbereitungsverfahren (z. B. Reinigung bei > 60° C) kann, in Abhängigkeit von Material und Ausführung, vom Hersteller von Tafelschwämmen angegeben worden sein. Dieses wird in der Gebrauchsanleitung beschrieben.

Literatur

  1. Cardinale M, Kaiser D, Lueders T, Schnell S, Egert M. Microbiome analysis and confocal microscopy of used kitchen sponges reveal massive colonization by Acinetobacter, Moraxella and Chryseobacterium species. Scientific Reports 2017;Article number 5791(2017). Download über https://www.nature.com/articles/s41598-017-06055-9
  2. Jacksch S, Thota J, Shtetty S, Smidt H, Schnell S, Egert M. Metagenomic Analysis of Regularly Microwave-Treated and Untreated Domestic Kitchen Sponges. Microorganisms 2020;8(5),736. Download über https://www.mdpi.com/2076-2607/8/5/736
  3. Knoll S. The Microbial Community of Kitchen Sponges: Experimental Study Investigating Bacterial Number, Resistance and Transfer. 2019. Honors Theses. 54. Download über https://digitalcommons.assumption.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1052&context=honorstheses

Prof. Dr. P. Heeg, Ammerbuch
Dr. J. Gebel, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn Stand 28. Juli 2020