Hygiene-Tipps für den Alltag.

Informationen, Materialien,
Bücher und Arbeitsblätter.

Hygienepläne.

Kindertagesstätten und Schulen sind wie andere Einrichtungen auch nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. Der Hygieneplan muss auf die besonderen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein und enthält eine Vielzahl von Verfahrensanweisungen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten.

Hilfestellung bieten die Rahmenhygienepläne, die von den einzelnen Bundesländern herausgegeben werden. Die aktuellen Versionen sind zumeist auf den Webseiten der zuständigen Gesundheitsbehörden, Arbeitssicherheitsgremien, oder Schulbehörden (Kultusministerien) unter den Stichwörtern Hygieneplan, Rahmen-Hygieneplan für Schulen, Muster-Hygieneplan für Kindertagesstätten u.ä., hinterlegt (Ein Beispiel einer Arbeitshilfe hier aus Niedersachsen, zuletzt aktualisiert 2022). Zudem ist eine S3-Leitlinie zu Präventionsmaßnahmen und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erschienen, die als „living guideline“ aktualisiert wird.  Registernummer 027-076.  Die Pflicht zu aktuellen Hygieneplänen besteht prinzipiell und nicht nur zu Zeiten von besonderen Infektionsgefährdungen.

Geprüfte und zertifizierte Desinfektionsmittel für die prophylaktische Desinfektion finden Sie in der
Desinfektionsmittel-Liste des VAH.

Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (Stand 9.3.2023)